NUB-Antrag

Neue Untersuchungs und Behandlungsmethoden- eine gute Chance für die spätere Aufnahme in das DRG-System

Der NUB-Antrag stellt in Krankenhäusern eine alternative Finanzierungsmöglichkeit für innovative Produkte bzw. Behandlungsmethoden außerhalb des DRG-Systems (Fallpauschalen /Zusatzentgelte) dar.
Den Krankenhäusern wird die Möglichkeit geboten mit den Krankenkassen Entgelte oder Zusatzentgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu verhandeln.
Der NUB-Antrag wird durch die vom Hersteller ausgewählten Krankenhäuser beim InEK eingereicht.
Ziel dieses Antrags ist es langfristig gesehen in das DRG-System aufgenommen zu werden.

Zwei Kriterien spielen bei der NUB-Antragstellung eine entscheidende Rolle:

  1. die Frist-Einhaltung – 31. Oktober
  2. Inhalt des Antrags

Die Krankenhäuser können nur einmal jährlich Anträge beim InEK einreichen. Die Deadline ist der 31. Oktober. Bei verspäteter Übermittlung, können die Anträge leider nicht berücksichtigt werden.
Die Anträge werden durch das InEK bewertet. Die Ergebnisse werden Ende Januar / Anfang Februar veröffentlicht. Bei einem positiven Prüfergebnis können die Krankenhäuser dann sofort mit den Krankenkassen die zusätzliche Vergütung verhandeln.
Nur das Krankenhaus, das einen NUB-Antrag eingereicht hat, erhält bei positiver Bewertung die Chance eine zusätzliche Vergütung zu erlangen.
Dies bedeutet, dass der Hersteller möglichst viele seiner Kunden (Krankenhäuser) bei der Einreichung der Anträge unterstützen sollte.
Ende September / Anfang Oktober sollten die Krankenhäuser den vorgefertigten Antrag erhalten, damit dieser dann rechtzeitig bis zum 31.10. eingereicht werden kann.
Eine gute und intensive Vorbereitung des Antrags und der Koordination mit den Kunden ist somit erforderlich.

Inhaltlichen Themen eines NUB-Antrags:

  • Beschreibung der neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode, mit besonderer Hervorhebung der Innovation und Abgrenzung zur herkömmlichen Behandlungsmethode
  • Darstellung des Patientenklientels, das für die neue Methode in Frage kommt (u.a. Fallzahlen, Indikationen, Behandlungspfad, Entwicklung des Patientenaufkommen)
  • Erläuterungen zu dem entstehenden Mehrkostenaufwand (möglichst Aufsplittung der einzelnen Kostenpositionen wie Sachkosten, Personalkosten, Hospitalisierung, etc.)
  • Darlegung der Konsequenzen für das derzeitige Entgeltsystem
  • Begründung der aktuell nicht sachgerechten Abbildung der Innovation im DRG-System

Die Summe der Themen zeigt, die umfangreiche Vorbereitung die ein NUB-Antrag erfordert. Imppuls unterstützt Sie gerne bei der Erstellung des NUB-Dokuments. Ebenso können wir die Koordination und Absprache mit den Krankenhäusern übernehmen.

OPS-Vorschlagsverfahren (OPS-Antrag)

Das OPS-Vorschlagsverfahren- zur Optimierung der Fallpauschale

Die Operations- und Prozeduren Codes bilden neben den Indikationen (ICD-Codes) die Grundlage für das  DRG-System. Da neue Behandlungs- und Untersuchungsmethoden nicht automatisch im DRG-System abgebildet sind, ist eine jährliche Anpassung der Klassifikationen notwendig. Der OPS-Antrag bzw. das Vorschlagsverfahren wird durch einen Kooperationspartner beim Dimdi eingereicht.

Ein OPS-Vorschlagsverfahren hat das Ziel, die betreffende medizinische Technologie zu definieren und in die OPS-Klassifikation zu integrieren.

Ein OPS-Code dient dazu, die Behandlung des Patienten genau zu definieren. Jede angewandte Prozedur, bzw. Operation am Patienten, wird mittels eines definierten OPS-Codes festgehalten. Hierbei ist es gerade bei innovativen Verfahren von großer Bedeutung, dass diese durch einen speziellen Code in der OPS-Klassifikation betitelt sind.

Wenn eine Innovation z. B. Einsparungen durch verkürzte Belegungstage, geringere Komplikationen oder auch andere Vorteile aufweist, können diese nur langfristig im Vergütungssystem erfasst werden, wenn für die Technologie ein entsprechender Code vorhanden ist.

Imppuls unterstützt Sie bei der Vorbereitung, Koordination und Kooperationspartner-Suche des OPS-Vorschlagsverfahrens für Ihr Medizinprodukt.

Drei Kriterien spielen beim OPS-Vorschlagsverfahren eine entscheidende Rolle:

1. die Frist-Einhaltung – 28.Februar

2. Inhalt des Antrags/Vorschlags

3. Kooperations-Partnersuche zur Antragseinreichung

Die Kooperationspartner (z.B. Fachgesellschaften, Krankenhäuser, Verbände) können nur einmal jährlich Vorschläge beim Dimdi einreichen. Die Deadline ist der 28. Februar. Bei verspäteter Übermittlung, können die Vorschläge leider nicht berücksichtigt werden.

Die Suche nach einem Partner, der den Antrag einreicht ist eine der wichtigsten Aufgaben zu Beginn der Überlegung einer Antragstellung. Die Zusammenarbeit mit dem Partner ist zeitintensiv und erfordert eine gute Koordination mit ausführlicher Vorbereitung.

Inhaltliche Themen des OPS-Antrags:

  • Beschreibung der Vorschlags, mit besonderer Hervorhebung der Problembeschreibung und eventuell Abgrenzung zur herkömmlichen Behandlungsmethode
  • Darstellung der Relevanz für die Weiterentwicklung des Entgeltsystems
  • Auflistung der entstehenden Verfahrenskosten mit Gegenüberstellung der Kosten für herkömmliche Techniken
  • Angaben zum Patientenklientel, das für die neue Methode in Frage kommt (u.a. Fallzahlen, Indikationen, Entwicklung des Patientenaufkommen)
  • Zusammenfassung der durchgeführten klinischen Studien

Die Summe der Themen zeigt, die umfangreiche Vorbereitung die ein OPS-Antrag erfordert. Imppuls unterstützt Sie gerne sowohl bei der Kontaktaufnahme /-suche nach Kooperationspartnern, als auch bei der Erstellung des OPS-Dokuments. Ebenso können wir die Koordination und Absprache mit den Partnern übernehmen.